Impuls Wohnen | Aidshilfe Essen
Betreutes Wohnen
- Begleitung und Betreuung im eigenen Wohnraum
- Unterstützung zur weitgehend selbständigen Lebensführung
Betreutes Wohnen
Menschen mit körperlicher Behinderung
Menschen mit psychischer Behinderung
Menschen in besonders schweren Lebenslagen
Das Angebot richtet sich an Menschen mit HIV/Aids oder chronischer Hepatitis C oder mit Fragen der sexuellen Orientierung / Geschlechtsidentität, die aufgrund ihrer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen als Folge der chronischen Erkrankung nicht mehr oder zeitweise nicht ohne professionelle Hilfe eigenständig leben können.
Zu Beginn der Zusammenarbeit verschaffen sich Mitarbeiter und Hilfesuchender einen Überblick über die Lebenssituation. Auf dieser Basis wird eine gemeinsame Hilfeplanung für die Lebensbereiche Wohnen, Beschäftigung, soziale Beziehungen, Freizeit und Sonstiges (z.B. Gesundheit) erstellt.
Im Anschluss daran werden Ziele festgelegt und neue Perspektiven gemeinsam erarbeitet.
Im Rahmen von regelmäßigen Hausbesuchen und Begleitung im sozialen Umfeld werden Hilfestellungen entwickelt und umgesetzt, um die angestrebten Ziele zu erreichen.
Zusätzlich befindet sich das „Günther-Fischer-Haus“ in direkter Nachbarschaft zur Geschäftsstelle der AIDS-Hilfe Essen e. V. In diesem Haus können 9 Menschen in Einzelwohnungen/ Paarwohnungen leben. Sie werden dort ambulant von Mitarbeitern der AIDS-Hilfe Essen e. V. betreut. Das Haus ist mit einem Gemeinschaftsraum ausgestattet.
Des Weiteren richtet sich das Angebot an Menschen, deren Wohnraum in einem hohen Maße bedroht ist, z.B. durch Mietrückstände oder sogar Kündigungen.
In der HPSTD-Ambulanz am Universitätsklinikum Essen und durch zwei Schwerpunktpraxen in Essen und Duisburg sowie andere Schwerpunktpraxen und -ambulanzen in Bochum und Düsseldorf ist ein überdurchschnittlich großes Angebot fachspezifischer ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung gewährleistet.
Darüber hinaus besteht eine enge Kooperation und Vernetzung mit diversen interdisziplinären Facheinrichtungen (Suchtberatung, Psychiater, gesetzl. Betreuung, Jugendhilfe, Rechtsanwälte etc.).
Falls notwendig kann ein spezialisierter ambulanter Pflegedienst vermittelt werden.
Sozialpädagog(inn)en, Pädagog(in), Sozialarbeiter(in)
Die Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen kann vom Kostenträger, LVR (gem. §53 SGB XII oder § 67 SGBXII) übernommen werden.
Essen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr