Betreutes Wohnen | AIDS-Hilfe Stuttgart

Betreutes Wohnen für Menschen mit HIV/Aids

Zielgruppen
Menschen mit HIV / Aids
Aufenthaltsdauer
je nach Bedarf
Ziel
  • Versorgung mit Wohnraum
  • soziale Einbindung
  • psychosoziale Stabilisierung
  • Unterstützung bei Alltagsbewältigung
  • Ermöglichung eines möglichst selbständigen Lebens
Wohnform / Art der Einrichtung

Betreutes Wohnen

Aufnahmekriterien

Angebot für Menschen mit HIV und AIDS ohne Wohnung, die aufgrund psychosozialer Probleme nicht alleine leben können und auf intensive psychosoziale Betreuung angewiesen sind. Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und Langzeitpflegebedürftige können nicht aufgenommen werden. Bewerber müssen in der Lage sein, kürzere Wege (zum Einkaufen, zum Arzt) ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Wartezeiten hängen von der Belegung ab. Voraussetzung ist die Kostenzusage des zuständigen Sozialamts.

Betreuungsangebot

Psychosoziale Betreuung an 5 Wochentagen.

Beim Einzug wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Die Betreuung umfasst Unterstützung bei Problemen in Zusammenhang mit HIV und AIDS, in Krisensituationen und bei psychischen Problemen, bei der Klärung sozialhilferechtlicher Ansprüche bei laufenden Justizverfahren und finanziellen Schwierigkeiten,  beim Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes; individuelle Gespräche bei Bedarf, ggf. Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Leben in einer eigenen Wohnung; Gemeinschaftsaktivitäten werden gefördert, Wohngruppenbesprechung nach Bedarf.

Medizinisch Pflegerische Versorgung

Die Versorgung erfolgt in Kooperation mit ambulanten Pflegediensten, niedergelassenen Ärzten und Schwerpunktpraxen; im Bedarfsfall auch mit anderen Beratungs- und Hilfseinrichtungen. Bei dauerhafter Schwerstpflegebedürftigkeit ist ein Verbleib in der Wohngemeinschaft nur dann gewährleistet, wenn die Pflege über die Pflegeversicherung finanziert werden kann, ansonsten wird bei der Vermittlung in eine andere Einrichtung Hilfestellung geleistet.

Mitarbeiter/innen

Sozialpädagoge(in)

Finanzierung / Kostenträger

Betreute Wohngemeinschaft mit Finanzierung nach § 67,68 SGB XII (über Tagessatz 21,67 € finanziert und § 27 SGB XII (Übernahme durch örtliches Sozialamt), Miete und Hilfe zum Lebensunterhalt über Antrag beim Sozialamt. Die Warmmiete pro Zimmer beträgt 424,-- €.

Zuständigkeitsbereich / Einzugsbereich

Deutschlandweit

Trägerschaft